Der niedersächsische Landtag will sich bei der Bundesregierung dafür einsetzen, dass Ehrenamtliche künftig einen gesetzlichen Anspruch auf ein kostenloses polizeiliches Führungszeugnis haben. Dies hat er auf seiner Sitzung am 18. Juli 2012 beschlossen. Aktuell sieht das zuständige Bundesamt für Justiz (BfJ) allerdings schon aus eigenem Ermessen von einer Gebührenerhebung ab. Grundlage ist eine neue Richtlinie. Dies gilt auch, wenn ehrenamtlich Engagierte eine Aufwandsentschädigung erhalten, wie das BfJ bereits im Juni mitteilte.
Führungszeugnis: Nur kostenlos ist nicht genug
, Ausgabe 125 Juli 2012, Recht & Politik