Gastkommentar: Was bewirkt ein Staatsziel Ehrenamt?

Mehrere deutsche Landesverfassungen enthalten bereits Artikel zu Schutz und Förderung des Ehrenamts, teilweise sogar eine Verpflichtung. Nun steht auch in Hessen zur Debatte, das Ehrenamt als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen. Doch welche Folgen hat das eigentlich in der Praxis? Wie verbindlich ist die Regelung, und wie wirkt sie? Eine Einordnung von Prof. Dr. Winfried Kluth, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Mitglied des Stiftungsrats der Aktiven Bürgerschaft.

www.aktive-buergerschaft.de/gastkommentar-was-bewirkt-ein-staatsziel-zur-foerderung-des-ehrenamts-fuer-die-praxis/

Ausgabe 193 September 2018