Geld für die Klassenkasse künftig mit Mehrwertsteuer

Wenn Geld für die Klassenkasse gebraucht wird, verkaufen Schülerinnen und Schüler gerne von Eltern gebackenen Kuchen. Künftig soll weniger Gewinn übrig bleiben, denn auf die Einnahmen wird Mehrwertsteuer zu zahlen sein. Damit private Unternehmen keinen Wettbewerbsnachteil haben, hat die EU eine Mehrwertsteuerrichtlinie erlassen, die Kommunen und Ministerien von 2023 an steuerpflichtig macht. Für Schulen in öffentlicher Trägerschaft gilt die EU-Richtlinie ebenfalls. Würde der Kuchen allerdings über einen gemeinnützigen Förderverein verkauft, blieben durch die gesetzliche Freigrenze Einnahmen bis 22.000 Euro steuerfrei. Dies könne eine Lösung sein, sagte der Sprecher des Finanzministeriums in Baden-Württemberg, wie die Süddeutsche Zeitung am 18. Mai 2022 berichtete.

WWW.SUEDDEUTSCHE.DE/PANORAMA/KUCHEN-VERKAUF-SCHULE-MEHRWERTSTEUER-EU-RICHTLINIE-BADEN-WUERTTEMBERG-1.5587415

, Ausgabe 233 Mai 2022, Recht & Politik