Geld verdienen im Ehrenamt

Über eine bemerkenswerte Regelungslücke für Ehrenamtliche berichtete am 21. November 2022 die Gießener Allgemeine: Da hatte ein ehrenamtlicher Stadtverordneter für das Jahr 2021 für seine Teilnahme an den Sitzungen im Gesamtumfang von 30 Stunden 3.000 Euro in Rechnung gestellt. Das entspricht rechnerisch einem Stundenlohn von 100 Euro. Nun spontan am Ehrenamt als Stadtverordnete Interessierte mögen sich jedoch die Dollarzeichen wieder aus den Augen wischen: Die 3.000 Euro sind der Verdienstausfall, den der Betreffende für sich reklamierte. Als Selbstständiger habe er flexible Arbeitszeiten und hohe Stundensätze, und Paragraf 27 der Hessischen Gemeindeordnung beginnt mit dem Satz „Ehrenamtlich Tätige haben Anspruch auf Ersatz von Verdienstausfall“. Die Einzelheiten, etwa eine Deckelung der Beträge oder eine zeitliche Begrenzung auf vor 18 Uhr, legen die Kommunen fest – aber offenbar sehr unterschiedlich. In der Kommune des aktuellen Falls lag, Sie ahnen es, die Obergrenze bei 100 Euro pro Stunde. Maximal 500 Euro im Monat wären drin gewesen, da war der betreffende Stadtverordnete glatt noch bescheiden. Trotzdem wolle die Kommune ihre Entschädigungssatzung nun noch einmal überdenken berichtete die Gießener Allgemeine.

WWW.GIESSENER-ALLGEMEINE.DE/KREIS-GIESSEN/KREIS-GIESSEN-100-EURO-STUNDENLOHN-IM-EHRENAMT-91927987.HTML?TRAFFICSOURCE=ECRSLIDE

, Ausgabe 239 November-Dezember 2022