Russland: Geldstrafen für Engagement in “unerwünschten” NGOs

In Russland ist die Gesetzeslage weiter verschärft worden: Wer sich in einer “unerwünschten” Nichtregierungsorganisation (NGO) engagiert, muss mit einer Geldstrafe oder Gefängnis rechnen. “Unerwünscht” sind Organisationen, wenn sie die Verfassungsordnung Russlands oder die Sicherheit gefährden. 2012 trat bereits ein Gesetz in Kraft, nach der NGOs, die Geld aus dem Ausland erhalten, “ausländische Agenten” sind und sich registrieren und beobachten lassen müssen.

, Ausgabe 156 Mai 2015