Gemeinnütziger Verein darf Fotos trotz Urheberrechts für KI-Training nutzen

Dürfen urheberrechtlich geschützte Fotos für das Training von Künstlicher Intelligenz (KI) verwendet werden? Ja, hat das Landgericht Hamburg am 27. September 2024 (Az. 310 O 227/23) entschieden. Es ging um die Klage eines Fotografen gegen den gemeinnützigen Verein LAION. Das Landgericht argumentierte, dass sogenanntes Text- und Data-Mining für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung zulässig ist, sofern keine kommerziellen Zwecke damit verfolgt werden. Das Gericht sah dies verwirklicht, weil der gemeinnützige Verein den Datensatz mit fast sechs Milliarden Bild-Text-Paaren für das Training von KI-Modellen der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Über das Urteil berichtete das Rechtsmagazin Legal Tribune Online (LTO) am 15. Oktober 2024.

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, Ausgabe 261 November 2024, Recht & Politik