Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht

Das Maecenata Institut hat neue Reformvorschläge zum Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht unterbreitet. „Der primäre staatliche Ansprechpartner für zivilgesellschaftliche Organisationen darf nicht länger das Finanzamt sein. Nach englischem Vorbild sollten sich zivilgesellschaftliche Organisationen bei einer fachlich kompetenten Stelle akkreditieren lassen. Die wichtigsten Kriterien einer Akkreditierung sind dabei die Veröffentlichung von Tätigkeits- und Finanzberichten,“ lauten die zentralen Forderungen des Instituts, die am 21.09.2005 im Rahmen eines Pressegespräches mit Fachleuten und Journalisten diskutiert wurden. Die Reformvorschläge sind unter dem Titel „Organisationen der Zivilgesellschaft und ihre Besteuerung“ in der Reihe Opuscula des Maecenata Instituts (Nr. 19) veröffentlicht.

Ausgabe 46 September 2005