Gemeinnützigkeitsreform: Noch nicht so weit

Kulturelle oder soziale Betriebe von gemeinnützigen Organisationen gelten nur dann als steuerbegünstigter Zweckbetrieb, wenn sie nicht in Wettbewerb zu gewerblichen Anbietern treten. Dabei ist es unerheblich, ob eine konkrete Wettbewerbssituation schon besteht oder nur potenziell möglich sei. Dies will das Bündnis für Gemeinnützigkeit ändern und schlägt vor, die konkrete Situation vor Ort als Bezugspunkt zu nehmen. In der 26. Sitzung des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement am 27. Juni 2012 erläuterte Prof. Dr. Hans Fleisch als Vertreter des Bündnisses die Position: “Potenziell”, so zitiert ihn das Protokoll der Sitzung, “könne auch in dem brandenburgischen Dorf, in dem er wohne, ein kommerzielles Theater errichtet werden. In der Realität würde es hier und in vielen anderen ländlichen Gebieten jedoch nur Kulturangebote geben, wenn sie durch Bürgervereine und bürgerschaftliches Engagement angestoßen und organisiert würden.”
Unterausschussmitglied Klaus Riegert (CDU/CSU) informierte darüber, dass sich die Koalition derzeit in Gesprächen mit dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesjustizministerium befinde, um zu prüfen, ob und welche der vorgelegten Vorschläge zur Verbesserung der Bedingungen für bürgerschaftliches Engagement im Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht umgesetzt werden könnten.

, Ausgabe 126 August 2012, Recht & Politik