Die Thüringer Bürgerinnen und Bürger bekommen mehr Einfluss in ihren Kommunen. So kann bei Bürgerentscheiden auch über alternative Vorschläge abgestimmt werden, die die Bürger selbst einbringen dürfen, wenn sie den Entscheid initiiert haben. In dem Fall, dass ein Gemeinderat einen Bürgerentscheid im Nachhinein antastet, reicht ein halbiertes Quorum für eine neue Abstimmung. Zudem erhalten Initiativen Rederecht in Gemeinderatssitzungen, können sich beraten und Kosten erstatten lassen. Die entsprechende Gesetzesreform ist am 30. September 2016 im Landtag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen (Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) beschlossen worden.
Thüringen: Gesetz für Bürgerbegehren reformiert
, Ausgabe 172 Oktober 2016