Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements

Der Bundesrat hat in seiner 836. Sitzung am 21.09.2007 dem vom Deutschen Bundestag am 06.07.2007 verabschiedeten „Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ zugestimmt. Das Gesetz enthält eine Reihe von Änderungen bei der steuerlichen Anerkennung, die das Spenden und Zustiften sowie die Gründung von Stiftungen fördern. Es tritt rückwirkend zum 01.07.2007 in Kraft. Die Gesetzesänderungen, an denen der Dritte Sektor mitwirkte, wurden u.a. vom Bundesverband Deutscher Stiftungen, vom Deutschen Fundraising Verband, dem Verband Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO) und dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft ausdrücklich gelobt.