Gesetzesentwürfe zum Lobbyregister in Bundestag eingebracht

Regierungskoalition und Opposition im Deutschen Bundestag haben Gesetzentwürfe und Anträge zur Einführung eines Lobbyregisters eingebracht. Der Entwurf von CDU/CSU und SPD sieht eine Registrierungspflicht für Lobbyisten vor, die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag ausüben. Verstöße gegen die Registrierungspflicht sollen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Der von der Bundestagsfraktion Die Linke eingebrachte Entwurf will Anbieter von Lobbydienstleistungen wie Anwaltskanzleien oder Agenturen verpflichten, Angaben über ihre Kunden zu machen. Lobbyistisch tätige Vereine, Stiftungen und Verbände sollen erhöhte Transparenzanforderungen erfüllen und unter anderem Auskunft über die Herkunft ihrer Einnahmen geben. Kritik am Gesetzentwurf der Regierungskoalition kam unter anderem vom Verein Lobbycontrol, der bemängelt, dass Bundesregierung und Bundesministerien vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen sein sollen.

Zu dem Gesetzesvorhaben findet am 1. Oktober 2020 eine öffentliche Anhörung im Deutschen Bundestag statt. CDU/CSU und SPD hatte sich am 3. Juli 2020 auf die Einführung eines lange und kontrovers diskutierten Lobbyregisters geeinigt (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 213 Juli 2020).

www.bundestag.de/…
www.lobbycontrol.de/…

Ausgabe 215 September 2020, Recht & Politik