Institut für Menschrechte: Gesetzliche Grundlage geschaffen

Die Bundesregierung hat sich nach längeren Auseinandersetzungen auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der dem Deutschen Menschenrechtsinstitut eine gesetzliche Grundlage und Absicherung für seine Arbeit gibt. Es soll künftig auch nicht mehr von verschiedenen Ministerien finanziert werden, sondern vom Deutschen Bundestag. Mit den Änderungen will die Regierung die Anforderungen der Vereinten Nationen für die Unabhängigkeit des Instituts erfüllen. Dafür braucht das Institut eine gesetzliche Grundlage, die es bisher nicht hat. Es war 2001 auf Beschluss des Bundestags gegründet worden. Das Institut ist ein Verein, dessen Mitglieder zivilgesellschaftliche Organisationen sind.

, Ausgabe 154 März 2015, Recht & Politik
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