Greenwashing bei nachhaltigen Fonds

Nur wenige nachhaltig gemanagte Fonds ordnen sich der strengeren Klassifizierung der Offenlegungsverordnung der EU zu. Wie das Handelsblatt am 4. November 2021 mit Bezug auf eine Analyse der Ratingagentur Scope berichtete, fällt der Großteil der rund 3240 als nachhaltig klassifizierten Fonds, die man in Deutschland kaufen kann, in die weichste Kategorie , die in Artikel 6 beschrieben ist. Nur vier Prozent nehmen in Anspruch, die strengsten Kriterien nach Artikel 9 zu erfüllen, die Umweltfreundlichkeit, Sozialverantwortung und gute Unternehmensführung sowie eine Wirkungskontrolle fordern. Die Verordnung wurde Ende 2019 beschlossen (EU 2019/2088) und gilt seit März 2021. Sie verpflichtet die Fondsanbieter, ihre Produkte selbst einer Nachhaltigkeitskategorie zuzuordnen. Die Ergebnisse werden jedoch als uneinheitlich und widersprüchlich kritisiert, da die Anbieter selbst Ermessensspielräume haben, was sie unter Nachhaltigkeit verstehen.

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, Ausgabe 228 November-Dezember 2021