Bündnis 90/Die Grünen: Große Anfrage zu Gemeinnützigkeit

Das Recht des Bürgers auf gleiche Teilhabe an der politischen Willensbildung des Volkes äußert sich in einer lebendigen Demokratie nicht nur in der Stimmabgabe bei den Wahlen, sondern auch in der Einflussnahme auf den Prozess der politischen Meinungsbildung: Auf dieses Zitat aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1991 beruft sich die Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen einleitend in ihrer Großen Anfrage (Drucksache 18/8331) vom 27. April 2016. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, ob die aktuelle Rechtslage und Verwaltungspraxis dem Grundsatz eines gleichen politischen Einflusses für alle Bürger hinreichend Rechnung trägt. Unter anderem wird nach der Begünstigung politischer Zwecke im Steuerrecht gefragt und ob der vorhandene Zweckkatalog in der Abgabenordnung noch zeitgemäß ist.
Außerdem geht es den Grünen in ihrer Großen Anfrage um das Thema Transparenz. So fragen sie nach der Meinung der Bundesregierung, ob bestimmte Kennzahlen von gemeinnützigen Organisationen offengelegt werden sollen, damit Spenderinnen und Spender die Verwendung ihrer Spende nachvollziehen können. Ferner wollen sie wissen, welche Gründe aus Sicht der Bundesregierung dafür und dagegen sprechen, gemeinnützige Organisationen ab einer gewissen Größe zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses zu verpflichten.
Hintergrund für die Initiative der Grünen ist der Entzug der Gemeinnützigkeit beim globalisierungskritischen Netzwerk Attac durch das Finanzamt Frankfurt a.M. (bürgerAktiv berichtete).

, Ausgabe 167 Mai 2016, Recht & Politik
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