Kommentar: Gut gemeint, doch keine Lösung

Mit seinem Urteil zur Haftungsbeschränkung ehrenamtlicher Vereinsvorstände unterstützt das Nürnberger Oberlandesgericht das Bestreben des Gesetzgebers, die ehrenamtlichen Leitungsfunktionen in Vereinen zu stärken. Das Urteil trägt sicher dazu bei, Ehrenamtlichen den Weg in die Verantwortung zu erleichtern. Doch wie weit wird es dem Problem gerecht, das Vereine damit haben, ehrenamtliche Führungspositionen zu besetzen? Nicht viel, befürchtet unser Kommentator Dr. Rudolf Speth, Privatdozent an der Freien Universität Berlin. Die Schwierigkeiten bei der Suche dem Führungsnachwuchs haben ganz andere Ursachen.

Ausgabe 163 Januar 2016, Recht & Politik