Ägypten: Haftstrafen für Mitarbeiter von NGOs

In Ägypten sind 43 Mitarbeiter ausländischer Organisationen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die Vorwürfe lauten auf illegalen Geldtransfer und Arbeiten ohne Lizenz. Unter den Verurteilten sind auch der frühere Leiter der Konrad-Adenauer-Stiftung in Ägypten, Andreas Jacobs, und eine Mitarbeiterin. Beide wurden in Abwesenheit verurteilt, sie hatten ausreisen können, nachdem die Bundesregierung für sie Kaution gestellt hatte. Auch andere betroffene ausländische Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) haben das Land verlassen. Verurteilt wurden allerdings auch ägyptische Mitarbeiter. Das Urteil gilt als Schlag gegen NGOs.

, Ausgabe 135 Juni 2013
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