Haftungsbegrenzung für ehrenamtliche Vorstände tritt in Kraft

Der Bundesrat billigte am 18.09.2009 das “Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen”. Am gleichen Tag machte der Bundesrat auch den Weg für das “Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen” frei. Beide Gesetze treten am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. (< Ausgabe 87 - 02/2009, Ausgabe 92 - 07/2009)

, Ausgabe 94 September 2009, Recht & Politik