Hausausweise für den Zugang zu Abgeordneten im Deutschen Bundestag werden ab sofort nur noch an Mitarbeiter von Verbänden, Unternehmen und sonstige Organisationen erteilt, wenn diese in der öffentlichen Lobbyliste eingetragen sind. Dies hat der Ältestenrat des Deutschen Bundestages am 18. Februar 2016 beschlossen. Die bisherige Vergabepraxis war zuletzt wegen Intransparenz kritisiert worden, da auch die Fraktionen Hausausweise ausgegeben haben, die Empfänger aber nicht nennen wollten (bürgerAktiv berichtete).
Deutscher Bundestag: Hausausweise nur noch über Lobbyliste
, Ausgabe 164 Februar 2016, Recht & Politik