Bundestag: Helmut-Schmidt-Stiftung soll gegründet werden

Für die Gründung einer Bundesstiftung zum Andenken an das Leben und Wirken des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Schmidt hat sich der Kulturausschuss des Deutschen Bundestages ausgesprochen. Er nahm am 6. Juli 2016 den entsprechenden Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Bundestagsfraktion (Drucksache 18/8858) einstimmig an. Zur Erfüllung des Stiftungszwecks erhält die Stiftung einen jährlichen Zuschuss des Bundes. Über vier der sechs Mitglieder des Kuratoriums der Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung entscheiden der Bundespräsident, die für Kultur und Medien zuständige oberste Bundesbehörde, die Friedrich-Ebert-Stiftung sowie die ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius. Die Helmut und Loki Schmidt-Stiftung entscheidet über zwei Mitglieder des Kuratoriums.

, Ausgabe 169 Juli 2016, Recht & Politik