Zahlreiche Klagen liegen noch bei Gerichten in Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen (NRW), in denen es um Bürgschaften für Flüchtlinge geht. Bürger, die 2015 eine solche Bürgschaft eingegangen waren, sollen nun teils fünfstellige Summen für den Lebensunterhalt der Flüchtlinge an die Jobcenter zahlen. Strittig ist, für wie lange diese Verpflichtung gilt. Die Bürgen gingen von einigen Monaten aus, bis ihre Schützlinge einen Schutzstatus bekamen, doch tatsächlich gilt seit 2016 eine Frist von fünf Jahren für neue Patenschaften und rückwirkend für die sogenannten Altfälle eine Frist von drei Jahren. Die Verwaltungsgerichte, bei denen zahlreiche Bürgen Widerspruch einlegen, haben unterschiedlich geurteilt und dabei auch die persönlichen finanziellen Verhältnisse der Bürgen wie auch die Beratung durch Ausländerämter einbezogen. Die Behörden verschicken bislang die Bescheide, ziehen aber die Summen noch nicht ein: Der Bund und die betroffenen Länder suchen derzeit nach einer politischen Lösung für das Problem.
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Hessen, NRW, Niedersachsen: Prozesse um Flüchtlingsbürgschaften
Ausgabe 195 November-Dezember 2018