Bundesministerium der Finanzen: Höchstgrenze bei Mitgliedsbeiträgen bleibt

Gemeinnützige Vereine müssen die Allgemeinheit fördern und grundsätzlich jedem Interessenten die Mitgliedschaft ermöglichen. Sie dürfen dies nicht durch zu hohe Beiträge oder Gebühren verhindern. Deshalb gibt es eine Höchstgrenze für beides, die seit 20 Jahren gilt. Dagegen hatte sich der Badische Sportbund Freiburg gewandt und seinen Vorstoß gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit veränderten Sportangeboten und daraus resultierenden höheren Anschaffungs- und Unterhaltungskosten begründet. Damit ist er gescheitert, teilt der Verband auf seiner Internetseite mit. Die Steuerverwaltungen der Länder haben sich im April 2016 wiederum darauf verständigt, dass man an der bisherigen monatlichen Belastungsgrenze von 85 Euro für Monatsmitgliedsbeiträge und an der Grenze von 128 Euro bei den Aufnahmegebühren festhält und dies auch weiterhin als angemessen erachtet. Das Portal Verein-Aktuell berichtet darüber und nennt als Quelle ein Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 15.6.2016, IV C 4- S 0171/07/0015.

, Ausgabe 168 Juni 2016, Recht & Politik