Am 1. Juli 2023 tritt das bundeseinheitliche Stiftungsrecht in Kraft (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 223 Juni 2021). Die drei Stiftungsrechtler Theodor Barzen, Stefan Fritz und Christoph Mecking haben am 12. April 2023 eine Initiative zur Vereinheitlichung auch der Anwendungspraxis gestartet. Sie wollen im Zuge einer Stiftungsgründung in allen Bundesländern offene Fragen in der Anwendung des Stiftungsrechts verbindlich durch behördliche oder gerichtliche Entscheidungen klären lassen, etwa hinsichtlich Satzungsänderungen. In der Satzung der zu gründenden Stiftung Fundatio, so die Initiatoren, verdichteten sich offene stiftungsrechtliche Debatten. Über ihr Vorhaben berichten die Juristen auf einer eigens eingerichteten Webseite.
Initiative will Anwendungspraxis des Stiftungsrechts vereinheitlichen
, Ausgabe 243 April 2023, Recht & Politik