Innenminister: Entwurf zur Stiftungsrechtsreform beschlossen

Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat den Zweiten Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe “Stiftungsrecht” beschlossen. Er zielt auf die bundesweite Vereinheitlichung des Stiftungsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (bürgerAktiv berichtete). Darüber hinaus wird unter anderem der Haftungsmaßstab für Organmitglieder bei der Anlage des Stiftungsvermögens geregelt. Die sogenannte Business-Judgement-Rule stellt klar, das Organmitglieder bei Vermögensverlusten nicht haften, wenn sie bei der Verwaltung des Stiftungsvermögens die gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorgaben beachtet haben und vernünftigerweise annehmen durften, auf der Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Stiftung gehandelt zu haben.
Neu geregelt werden auch die Zulegung und Zusammenlegung rechtsfähiger Stiftungen. Künftig soll eine wesentliche Änderung der Verhältnisse als Voraussetzung ausreichen und nicht mehr die Unmöglichkeit der Zweckerfüllung. Vor einer Fusion muss jedoch versucht werden, die Anpassung der Stiftung an die geänderten Verhältnisse durch eine Satzungsänderung zu erreichen. Die Innenminister fassten ihren Beschluss auf ihrer Sitzung vom 6. bis 8. Juni 2018. Nun soll das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Gesetzentwurf erarbeiten. Ob ein bundesweites öffentliches Stiftungsregister eingeführt wird, soll lediglich weiter geprüft werden.

www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2018-06-08_06/beschluesse.pdf

www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2018-06-08_06/anlage-zu-top-46.pdf

www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2018-06-08_06/anlage-zu-top-46-2.pdf

 

Ausgabe 190 Juni 2018, Recht & Politik