Bemerkenswerte Einblicke in die Möglichkeiten und Grenzen der Stiftungsaufsicht eröffnet der Bericht „Stiftungsaufsicht handelte erst spät“ im Iserlohner Kreisanzeiger vom 25. März 2026. Darin berichtet Thomas Krumm vom Verfahren um die Veruntreuung eines Millionenbetrags bei der gemeinnützigen Dr. Heinz und Anita Lütke Stiftung in Hemer. Auf der Anklagebank sitzen vier Stiftungsverantwortliche. Die zuständige Aufsicht der Bezirksregierung Arnsberg hatte zwar den Vorsitzenden der Stiftung, den Vorsitzenden des Kuratoriums und zwei weitere Kuratoriumsmitglieder ihrer Ämter enthoben. Doch da waren schon ein paar Jahre nach Aufkommen erster Verdachtsmomente ins Land gegangen, in denen die Aufsicht Stellungnahmen angefordert hatte, was trotz Androhung von Zwangsgeldern keinen Erfolg hatte. „Zunächst ist es Aufgabe des Kuratoriums, den Vorsitzenden abzuberufen. Die Aufsicht muss abwarten, wie sich die beteiligten Organe selbst verhalten“, wird im Bericht einer der Vertreter der Aufsicht zitiert. Der Schönheitsfehler, dass im Kuratorium der Sohn des Stiftungsvorsitzenden saß, sei aus rechtlicher Sicht kein Problem gewesen und es sei Sache der Stiftung selbst, diese problematische Situation zu beenden.
Iserlohner Kreisanzeiger: Die Grenzen der Stiftungsaufsicht
, Ausgabe 275 März 2026