Eine Organisation, die einen Eintrag in einem der Verfassungsschutzberichte des Bundes oder der Länder hat, könnte künftig automatisch ihre Gemeinnützigkeit verlieren. Dies sieht das vom Bundeskabinett am 23. Mai 2012 beschlossene Jahressteuergesetz 2013 vor, wie die tageszeitung recherchiert hat. Bestand bislang für die Finanzbehörden ein Ermessenspielraum und für die betroffenen Vereine und Stiftungen die Möglichkeit zum Gegenbeweis, soll künftig nur noch der Klageweg gegen den Eintrag im Verfassungsschutzbericht möglich sein. Eine Sprecherin des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) begründete die Neuregelung mit dem Grundsatz sachnaher Entscheidungen. Für Fragen des Verfassungsschutzes seien Verwaltungsgerichte und nicht Finanzbehörden zuständig. Der Gesetzesentwurf geht jetzt zur Beratung in die zuständigen Bundestagsausschüsse.
Jahressteuergesetz 2013: Gemeinnützigkeit und Verfassungsschutz
, Ausgabe 123 Mai 2012, Recht & Politik