Journalismus wird erst einmal nicht gemeinnützig

Breite Ablehnung hat der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag erfahren, Non-Profit-Journalismus als gemeinnützig anzuerkennen. Die Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD lehnte am 7. Mai 2021 den Antrag ab, den Katalog der gemeinnützigen Zwecke der Abgabenordnung um den Zweck des gewinnzweckfreien Journalismus zu erweitern (Drucksache 19/29378). Sie kündigte an, das Thema bei einer großen Reform des Gemeinnützigkeitsrechts in der nächsten Legislaturperiode angehen zu wollen. In ihren Begründungen machten sich die beiden Regierungspartner gegenseitig für das Verzögern der Reform verantwortlich. So kritisierten CDU und CSU, dass der von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) lange angekündigte Gesetzentwurf zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts nicht vorgelegt worden sei. Die SPD warf ihrerseits CDU/CSU vor, dass dafür eine Klarstellung hinsichtlich der politischen Betätigung gemeinnütziger Organisationen nötig gewesen wäre, die CDU/CSU aber nicht mitgetragen hätten. Während auch FDP und AfD den Antrag ablehnten, stimmte Die Linke für die Gesetzesinitiative der Grünen Bundestagsfraktion. Mit ihrem Antrag wollen die Grünen gemeinnützigen Journalismus neben den öffentlich-rechtlichen und privaten Medien als weitere Säule der Medienvielfalt und medialen Grundversorgung etablieren (bürgerAktiv berichtete in Ausgabe 219 Februar 2021).

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, Ausgabe 222 Mai 2021, Recht & Politik