Die Covid-19-Sonderregeln für virtuelle Gremiensitzungen und andere Erleichterungen für die Beschlussfassungen von Gremien gemeinnütziger Organisationen hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) bis Ende 2021 verlängert. Der Bundestag hatte im März Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch beschlossen, durch die die Handlungsfähigkeit von Vereinen und Stiftungen während der Corona-Krise gesichert werden soll (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 209 März 2020).
Justizministerium verlängert Regelungen für virtuelle Gremiensitzungen
, Ausgabe 217 November-Dezember 2020, Recht & Politik