Die steuerliche Behandlung von Direktspenden zur Unterstützung der Opfer der Erd- und Seebebenkatastrophe in Japan hat das Bundesfinanzministerium (BMF) mit Schreiben vom 16.05.2011 weiter geregelt. (< Ausgabe 110 - März 2011) Spenden an Organisationen, die nach japanischem Recht als gemeinnützig anerkannt sind, sind nur in besonderen Ausnahmefällen steuerlich abzugsfähig. Dies gilt insbesondere für Spenden ab 10.000 Euro, die über das Auswärtige Amt geleitet werden. Weitere Regelungen betreffen die steuerliche Behandlung von Zuwendungen über nicht steuerbegünstigte Spendensammler und an Körperschaften, die keine mildtätigen Zwecke verfolgen.
Katastrophenhilfe für Japan: Direktspenden nicht immer abzugsfähig
, Ausgabe 112 Mai 2011, Recht & Politik