Bundesarbeitsministerium: Kein Mindestlohn für Sportamateure

Minijobber haben in der Regel einen Anspruch auf den Mindestlohn, nicht aber, wenn sie Sportamateure sind: Das sagte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) am 23. Februar 2015 in Berlin bei einem Treffen mit Vertretern von Sportverbänden. Hier stehe nämlich nicht die finanzielle Gegenleistung im Vordergrund, sondern die Förderung des Vereinszwecks und der Spaß am Sport. Die Zahl der Minijobs im ehrenamtlichen Bereich bei anderen Tätigkeiten wie beispielsweise Übungsleitern oder Platzwarten solle durch die Nutzung von Aufwandsentschädigungen und Auslagenersatz reduziert werden. Bereits im Sommer letzten Jahres hatte der Sportausschuss des Deutschen Bundestages Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales erzielt, dass Übungsleiter und ehrenamtliche Mitarbeiter von Sportvereinen vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen sind (bürgerAktiv berichtete).

, Ausgabe 153 Februar 2015, Recht & Politik
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