Engagementstiftung: Weiter unklar, wie Doppelstrukturen zu vermeiden sind

Wenige Monate bevor die „Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt“ in Neustrelitz ihre Arbeit aufnehmen soll, ist im zuständigen Familienministerium offenbar noch nicht klar, wie eine Konkurrenzsituation zu zivilgesellschaftlichen Organisationen vermieden werden soll. Doppelstrukturen zur Zivilgesellschaft zu vermeiden, werde Aufgabe der operativen Stiftungsleitung sein, die „diesen Aspekt in der gelebten Praxis über von Fall zu Fall geeignete Instrumente“ sicherzustellen habe, sagte die Sprecherin des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Der Stiftungsrat werde das Arbeitsprogramm der Stiftung beschließen und dabei auch berücksichtigen, dass gemeinnützige Organisationen „prinzipiell eine finanzielle Förderung durch die Stiftung erhalten können“.

Gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Länder und die Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag kritisieren an der Bundesengagementstiftung vor allem, dass diese nicht bestehende Strukturen unterstütze, sondern in Konkurrenz zu ihnen trete.

Nachdem am 30. Januar 2020 der Bundestag den Gesetzentwurf über die „Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt“ beschlossen hat (bürgeraktiv berichtete Januar 2020), soll die Stiftung nun bald ihre Arbeit aufnehmen. Man sei „zuversichtlich, dass die operative Stiftungsleitung bis zum Sommer dieses Jahres die Geschäfte der Stiftung aufnehmen und mit dem Aufbau der Geschäftsstelle und der Programmarbeit beginnen“ könne, sagte eine Sprecherin des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJF) am 27. Februar 2020 gegenüber bürgerAktiv. Die beiden Mitglieder des Vorstands würden zunächst von den drei im Stiftungsrat vertretenen Bundesministerien bestellt werden, die weiteren Mitarbeiterstellen wolle man „baldmöglichst“ öffentlich ausschreiben.

www.bundesregierung.de/…

Ausgabe 208 Februar 2020, Recht & Politik