KiK: Ansprüche von Brandopfern bleiben ungeklärt

Das Landgericht Dortmund hat die Klagen von vier Pakistanern abgewiesen, die von dem deutschen Textilhandelsunternehmen KiK Schmerzensgeld für den Brand im September 2012 in Karachi in Pakistan gefordert hatte. Der Fall sei verjährt, so das Landgericht. Die Kläger werfen KiK unzureichende Sicherheitsvorkehrungen in dem Gebäude vor und behalten sich vor, in Berufung zu gehen. Nach ihrer Ansicht trägt KiK eine Schuld, weil die Sicherheitsvorkehrungen in dem Gebäude unzureichend seien. KiK argumentiert, Ursache des Feuers sei ein Terroranschlag gewesen. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben 6,15 Millionen US-Dollar an Hilfeleistungen an die Betroffenen gezahlt. Bei dem Brand kamen 258 Menschen ums Leben.

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Ausgabe 196 Januar 2019