Die Anwälte des globalisierungskritischen Netzwerks Attac haben die Klagebegründung gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit beim hessischen Finanzgericht eingereicht. Dies teilte der Trägerverein des Netzwerks am 2. Juni 2016 mit. Kurzgefasst lautet die Argumentation der Anwälte: Was vom Finanzamt Frankfurt a.M. als unzulässige politische Zweckverfolgung bewertet wird, ist durch die gemeinnützigen Zwecke der Förderung des demokratischen Staatswesens sowie der Bildung gedeckt. Selbst wenn das Hessische Finanzgericht nicht dieser Auffassung folgen sollte, so die Argumentation der Anwälte, würde der Entzug der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Frankfurt angesichts der Vielzahl der Aktivitäten des Netzwerks gegen den Verwaltungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen. (bürgerAktiv berichtete)
Hessisches Finanzgericht: Klagebegründung von Attac eingegangen
, Ausgabe 168 Juni 2016, Recht & Politik