Koalition einigt sich im Finanzausschuss auf Änderungen für Gemeinnützige

Die Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD hat sich im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 09. Dezember 2020 auf Änderungen im Gemeinnützigkeitssteuerrecht verständigt. Für Spenden bis 300 Euro gilt danach ab 1. Januar 2021 der vereinfachte Spendennachweis. Die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung soll nicht mehr angewendet werden, wenn die jährlichen Einnahmen unter 45.000 Euro bleiben. Die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale werden auf 3000 Euro beziehungsweise 840 Euro erhöht. Die Besteuerungsgrenze für Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb wird für gemeinnützige Organisationen auf 45.000 Euro erhöht. Die Zwecke Klimaschutz, Freifunk und Ortsverschönerungen werden in den Katalog der gemeinnützigen Zwecke der Abgabenordnung aufgenommen. Die Mittelweitergabe unter gemeinnützigen Organisationen ist künftig rechtssicher möglich. Keine Änderung gab es zur politischen Betätigung gemeinnütziger Organisationen. Das Jahressteuergesetz soll am 16. Dezember im Bundestag und am 18. Dezember 2020 im Bundesrat beschlossen werden.

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Ausgabe 217 November-Dezember 2020, Recht & Politik