Kommentar: Bemerkenswerte Tücken im Detail – Öffentliche Förderung mal einfach erklärt

von Stefan Nährlich

Der gemeinnützige Verein Democracy Deutschland war eines von fünf Gewinnerprojekten der ersten Förderrunde eines Innovationswettbewerbs des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Robert Bosch Stiftung. In zwei Förderrunden sollen insgesamt zehn digitale Projekte mit zusammen 200.000 Euro gefördert werden. Doch die Förderkriterien erschienen dem Verein so problematisch, dass er die Förderung nicht annahm. Auf seiner Homepage hat er die Entscheidung mit Hinweisen auf die Vertragsbedingungen begründet. Diese klingen kompliziert! Übersetzen wir sie also mal in einfache Sprache. Jetzt lesen sich die Förderbedingungen des BMFSFJ so:

  • Ihr habt eine tolle Idee. Damit sie Wirklichkeit werden kann, geben wir euch 20.000 Euro. Wir haben das Geld aber noch nicht zusammen. Wir geben euch erst mal 12.000 Euro. Macht euch um den Rest keine Sorgen.
  • Ihr könnt uns Vertrauen. Wir dürfen euch aber nicht vertrauen. Deshalb schicken wir euch den Vertrag mit dem Kleingedruckten. Den müsst ihr unterschreiben, ohne etwas zu ändern. Das steht drin:
  • Wir geben euch Geld. Das bekommt ihr aber nur, wenn eure 30.000 und unsere vielleicht 20.000 Euro ausreichen, um euer Projekt ganz fertigzustellen. Wird das Projekt nicht fertig, weil das Geld nicht reicht, bekommen wir unser Geld zurück.
  • Unser Geld geben wir euch erst, wenn ihr euer Geld schon ausgegeben habt. Wir wissen noch nicht, wann das sein wird. Wenn ihr es bekommt, müsst ihr es aber innerhalb von sechs Wochen ausgeben.
  • Wenn ihr den Vertrag unterschrieben habt, könnt ihr nicht mehr davon zurücktreten. Wir schon. Macht ihr irgendwas falsch, müsst ihr das Geld mit 5 Prozent Zinsen an uns zurückzahlen.
  • Wenn ihr etwas über das Förderprojekt auf eurer Homepage schreibt oder in den sozialen Medien postet, wenn ihr in ein Mikrofon oder eine Kamera von Presseleuten sprecht, zu einer Veranstaltung einladet oder andere Unterlagen erstellt, braucht ihr dazu unsere Erlaubnis.
  • Euer geistiges Eigentum aus dem Förderprojekt dürfen wir in alle Ewigkeit nutzen. Das kostet uns nichts und wir dürfen das auch an jemand anderen weitergeben. Eure Erlaubnis brauchen wir nicht.

Noch Fragen?

Selbstverständlich ist es notwendig, die Verwendung von öffentlichen Fördermitteln, also von Steuergeldern, vertraglich zu regeln. In der vorliegenden Form führt das aber dazu, dass von der oft beschworenen Augenhöhe, mit der Politik und Verwaltung der Zivilgesellschaft begegnen wollen, keine Rede sein kann. Solche Förderbedingungen machen aus Partnern Zuwendungsempfänger. Wer wirklich Partner will, muss sie auch so behandeln.

Kommentar von Dr. Stefan Nährlich für bürgerAktiv – Nachrichtendienst Bürgergesellschaft, Ausgabe 187 – März 2018 vom 27.03.2018

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