von Holger Backhaus-Maul, Stefan Nährlich und Rudolf Speth:
Sehr geehrte Mitglieder des Deutschen Bundestages,
sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung,
Engagementpolitik ist neue Schwerpunktaufgabe in der Gesellschaftspolitik, heißt es in der Stellungnahme der Bundesregierung zum Zweiten Engagementbericht. Und weiter: Über 30 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland engagieren sich freiwillig und unentgeltlich für gesellschaftliche Belange. Dieses Engagement hat eine große Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es ist ein Grundpfeiler von Demokratie sowie Rechts- und Sozialstaat, sichert Freiheit, schafft Lebensqualität und prägt den Gemeinsinn.
Diese Einschätzung teilen wir und sehen in der klugen Kombination bürgerschaftlichen Engagements und staatlichen Handelns ein großes Potenzial, um aktuelle und kommende gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen. Bürgerschaftliches Engagement kann schnell und flexibel sein, ist nah an der Lebenswelt seiner Zielgruppen, häufig Gegenstand und Wegbereiter gesellschaftlicher Veränderungen und Innovationen oder Ausdruck pluralistischer Gemeinwohlvorstellungen in unserem Land. Was unter dem Begriff des bürgerschaftlichen „Eigensinns“ subsumiert wird, ist das, was Staat nicht ist, nicht sein kann. Hierin liegt der Vorteil einer Zusammenarbeit des Staates mit gemeinnützigen Organisationen. Die Rahmenbedingungen dieser Zusammenarbeit müssen allerdings so gestaltet sein, dass sie den „Eigensinn“ auch zur Entfaltung kommen lassen, ihn im besten Sinne fördern.
Wenn die Legislaturperiode des neuen, 19. Deutschen Bundestags sich dem Ende entgegenneigt, wird es 20 Jahre her sein, dass die Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ Reformvorschläge gemacht hat. Seitdem hat sich die Welt verändert und das Bürgerengagement ist so wichtig wie nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Viele Rahmenbedingungen wurden verbessert, die große Reform steht noch aus. Drei Vorschläge zur Diskussion:
1. Mehr frei verwendbare Einnahmen: ein Prozent für die Gemeinnützigen
Die Anforderungen und Erwartungen an gemeinnützige Organisationen steigen in allen Bereichen, inhaltlich wie organisatorisch. Die Finanzlage ist dagegen angespannt. Öffentliche Zuschüsse, insbesondere institutionelle Förderungen, Spenden und Stiftungserträge gehen zurück. Oft sind die Mittel zudem zweckgebunden, was die flexible Verwendung einschränkt. Viele Organisationen beklagen komplizierte Antragsverfahren und die mangelnde finanzielle Verlässlichkeit öffentlicher Programme.
Deshalb müssen die frei verwendbaren Einnahmen steigen. Ein vielversprechender Ansatz in einigen europäischen Nachbarländern: Bürgerinnen und Bürger lassen 1–2 Prozent ihrer Einkommenssteuer direkt gemeinnützigen Vereinen oder Stiftungen zukommen. Sie geben auf der Einkommens- oder Lohnsteuererklärung an, welche Organisation das Geld bekommen soll, und die Finanzverwaltung überweist die Zuwendung.
Wir schätzen, dass so mit bis zu 6 Milliarden Euro jährlich die Arbeit vieler gemeinnütziger Organisationen unterstützt werden kann. Neben dem Finanzierungsaspekt sind weitere positive Auswirkungen zu erwarten. Die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger an der Verwendung ihrer Steuergelder hat einen demokratieförderlichen Effekt. Ferner werden das Bewusstsein für privates gemeinwohlorientiertes Engagement und die Mitgestaltung der Zivilgesellschaft gefördert.
2. Breitere Basis für bürgerschaftliches Engagement: Service Learning in allen (Hoch-)Schulen
Die Zahl der bürgerschaftlich Engagierten ist gestiegen, das vermutet große Potenzial der Engagementbereiten konnte bislang kaum erreicht werden. Auch die Mobilisierung freiwillig Engagierter insbesondere für dauerhafte Tätigkeiten und Engagement in Organen ist für viele Organisationen immer schwieriger geworden. Vor allem die Mittelschicht ist bürgerschaftlich engagiert, andere soziale Schichten werden deutlich schlechter erreicht.
Notwendig ist daher, die Basis für bürgerschaftliches Engagement zu verbreitern und in jungen Jahren Engagementerfahrungen zu ermöglichen. Ein vielversprechender Ansatz, der in Deutschland bereits in einigen Ländern, Kommunen und (Hoch-)Schulen umgesetzt wird, ist Service Learning. Unterricht an Schulen, aber auch Lehrveranstaltungen in Hochschulen, werden mit Engagementprojekten verbunden. Studienergebnisse legen positive Effekte auf das Engagement nahe: Menschen die sich in jungen Jahren engagieren, tun dies im späteren Leben auch immer wieder.
Bis zu 2,5 Millionen Schülerinnen, Schüler und Studierende ließen sich bei flächendeckender Verbreitung von Service Learning-Programmen jährlich erreichen. Ein Großteil der Menschen in Deutschland würde früh Erfahrungen mit bürgerschaftlichem Engagement machen – insbesondere viele Schülerinnen und Schüler, für die Bürgerengagement bislang kein Thema ist und die auch im Elternhaus keine Vorbilder dafür haben. Die jährlichen Kosten blieben nach ersten Schätzungen deutlich unter den 300 Millionen Euro, die aktuell für die 100.000 Freiwilligendienstleistenden aufgewendet werden.
3. Öffentliches Register für Transparenz
Stiften, spenden und ehrenamtliche Tätigkeit sind privates Engagement – aber keine Privatsache. Bürgerschaftliches Engagement ist der Wille und Anspruch, Gesellschaft positiv mitzugestalten, und wird dadurch zur öffentlichen Angelegenheit. Gleichzeitig gibt es keinen gesellschaftlichen Sektor, der von einer derartigen Intransparenz gekennzeichnet ist. Dass der Staat zwar die Organisationen kontrolliert, die Öffentlichkeit sich aber kaum informieren kann, mit wem sie es zu tun hat, ist einer Gesellschaft mündiger Bürgerinnen und Bürger unwürdig. Gleichzeitig werden Vereine und Stiftungen, die freiwillig transparent sind, durch unterschiedliche Anforderungen von Finanzämtern und anderen Behörden, Spendensiegel- und Transparenzinitiativen mehrfach belastet.
Notwendig sind daher ein zentrales, öffentlich zugängliches Transparenzregister und eine „unbürokratische“ Transparenzpflicht für gemeinnützige Organisationen. Die gesetzlichen Anforderungen könnten sich an bestehenden freiwilligen Selbstverpflichtungen orientieren und sollten einfach und einheitlich sein.
In der aktuellen Reform des Stiftungsrechts empfiehlt die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, eine Machbarkeitsstudie zur Einführung eines zentralen Stiftungsregisters in Auftrag zu geben. Der Gesetzgeber sollte dies aufgreifen und auf alle gemeinnützigen Organisationen ausdehnen. Ein zentrales Transparenzregister wird weitere positive Effekte entfalten. Es kann auch für Forschungs- und Umfragezwecke einen hilfreichen Zugang bieten und die Sicherheit im Rechtsverkehr, beispielsweise durch die Bekanntmachung der Vertretungsberechtigten, erhöhen.
Sehr geehrte Mitglieder des Deutschen Bundestages,
sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung,
wir hoffen, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen und gemeinsam mit Ihnen und Vertretern weiterer Institutionen und Organisationen die Rahmenbedingungen für die Arbeit engagierter Bürgerinnen und Bürger und gemeinnütziger Organisationen nachhaltig zu stärken.
Danke vorab für Ihr Interesse.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Backhaus-Maul, Stefan Nährlich, Rudolf Speth
Kommentar von Dr. Holger Backhaus-Maul, Dr. Stefan Nährlich und Dr. Rudolf Speth für bürgerAktiv – Nachrichtendienst Bürgergesellschaft, Ausgabe 183 – Oktober 2017 vom 23.10.2017
Dieser Text ist ein Auszug aus dem bürgerAktiv Magazin der Stiftung Aktive Bürgerschaft, das am 23. Oktober 2017 in Berlin erschien.