von Rudolf Speth
Die Spenden der Familie Quandt an die CDU haben ein Thema wieder aktuell werden lassen, das seit langem kontrovers diskutiert wird: die Finanzierung der Parteien. 690.000 Euro hat die Eignerfamilie von BMW an die CDU bzw. deren Landesverbände überwiesen. Diese Spenden fallen in eine Zeit, in der die Bundesregierung bei der Festlegung der Abgasnormen in Brüssel die Arbeitsplätze in der deutschen Automobilindustrie schützt, und so geraten die Parteispenden, mal wieder, in ein schiefes Licht. Zu Recht?
Im Grundgesetz steht, dass Parteien an der Willensbildung des Volkes mitwirken. Doch dies können sie nur, wenn sie auch über finanzielle Ressourcen verfügen. Woher soll also das Geld für die Parteien kommen? Welche Rolle dürfen Spenden spielen? Kann man sie einfach verbieten? Die Antwort lautet: nein.
Parteien sind Zwitter. Sie sind einerseits Teil der Gesellschaft. Das zeigt sich vor allem in den vielen Ortsvereinen der SPD, den grünen Basisgruppen und den Ortsgruppen der CDU. Die Parteien sind andererseits aber auch Organisationen, die das Personal für die höchsten Staatsämter bereitstellen und die politischen Programme für den Staat formulieren und umsetzen. Parteien sind also in den beiden Welten zuhause. Dies zeigt sich nicht zuletzt in unterschiedlichen Handlungsweisen: in den Ortsvereinen wirken die Ehrenamtlichen, auf der staatlichen Ebene sind es Berufspolitiker.
Ihrer Zugehörigkeit zu verschiedenen Welten entsprechend, ist auch die Finanzierung der Parteien auf unterschiedliche Säulen gebaut. Sie erhalten ihr Geld, grob gesprochen, aus drei Quellen. Sie werden von ihren Mitgliedern, von Spenden und durch den Staat finanziert. Rund ein Drittel der Mittel kommt vom Staat in Form von Wahlkampfkostenerstattungen. Die Mitgliedsbeiträge und die Abgaben der Abgeordneten (Mandatsabgabe) erbringen zwischen 30 und 40 Prozent der Einnahmen. Die Spenden bewegen sich zwischen 10 und 40 Prozent, wobei die SPD traditionell wenige erhält, während die FDP gerade in Jahren mit Wahlen bis zu 40 Prozent ihrer Einnahmen über Spenden natürlicher und juristischer Personen erzielt hat.
Dieses Gefüge verschiebt sich, wenn den Parteien, wie in den vergangenen Jahren, die Mitglieder abhanden kommen: Je weniger Mitglieder die Parteien haben, desto größer wird der Spendenbedarf, zumal das Bundesverfassungsgericht mit mehreren Entscheidungen den staatlichen Beitrag für die Finanzierung der Parteien gedeckelt hat. Doch was ist zu tun, wenn der Finanzbedarf der Parteien aus verschiedenen Gründen immer größer wird? Eine überwiegend staatliche Finanzierung kann es nicht sein, doch die Finanzierung durch finanzkräftige Verbände, Unternehmen und Privatpersonen ist ebenso wenig wünschenswert. Denn wenn eine Quelle übermäßig wichtig wird, gerät auch die verfassungsgemäße Aufgabe der Parteien in Gefahr. Die Parteien müssen sich also ausgewogen aus verschiedenen Quellen finanzieren können. Daher soll es auch möglich bleiben, dass Parteien Spenden erhalten und um Spenden werben können.
Angebracht ist allerdings eine Verschärfung der Regeln dieser Parteienfinanzierung. Dies lehrt die Vergangenheit. Strittig sind zu Recht die Beträge, die Parteien als Spenden erhalten dürfen und die Höhe der dafür fällig werdenden Spendenquittungen sowie die Veröffentlichungspflichten. Ganz sicher ist eine Begrenzung der Großspenden notwendig, da hier der Verdacht der Einflussnahme nicht von der Hand zu weisen ist.
Kommentar von Dr. Rudolf Speth für bürgerAktiv – Nachrichtendienst Bürgergesellschaft, Ausgabe 139 – Oktober 2013 vom 31.10.2013