Kommentar: Engagementpolitik – wie es weitergehen sollte

von Stefan Nährlich

Die Abgeordneten des 18. Deutschen Bundestages sind gewählt. Unkenrufen zum Trotz gab es mit der Abwahl der FDP doch eine Überraschung. Nun ist unklar, welche Parteien die Regierung bilden werden. Schwarz-Rot oder Schwarz-Grün sind die wahrscheinlichsten Konstellationen. Doch wer auch immer sich zusammentut: Aller Voraussicht nach wird es im Bundestag wieder ein Gremium geben, das sich mit dem Thema Bürgerengagement beschäftigt. Der bisherige Vorsitzende des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement, Markus Grübel (CDU), hat sich vor der Wahl für einen regulären Ausschuss ausgesprochen, um der gestiegenen Bedeutung des Themas gerecht zu werden. Das ist richtig!

Ob Ausschuss oder Unterausschuss – nicht nur wegen des unerwarteten Wahlergebnisses steht fest, dass das Gremium sich personell weitgehend neu zusammensetzen wird. Die bisherigen Mitglieder aus den Fraktionen DIE LINKE und B90/Die Grünen gehören dem Deutschen Bundestag nicht mehr an, ebenso wenig die Abgeordneten der FDP. Bei SPD und CDU/CSU fehlen langjährige Unterausschuss-Mitglieder, die nicht wieder kandidiert haben. Wer den Sitzungen vergangener Jahre beiwohnte, wird sich nicht nur an deren Fachkompetenz sondern auch an Persönlichkeiten erinnern. Klaus Riegerts (CDU) regelmäßige Professorenschelte („unverständlich, braucht man nicht“) und Ute Kumpfs (SPD) sehr persönlicher Bezug zur Lebenswirklichkeit („in meinem Wahlkreis ist das anders“) gehörten viele Jahre einfach dazu. Ebenso übrigens wie in der letzten Legislaturperiode die Kontroverse. Leider war sie allzu oft weniger der Sache geschuldet als den Profilierungskämpfen zwischen Regierung und Opposition. Die Arbeitsweise des Gremiums war schon einmal konstruktiver! Glücklicherweise kam zum Ende der Legislaturperiode der alte Geist noch einmal durch. Da setzten die Abgeordneten gemeinsam gegen die Beamten aus dem Finanzministerium die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts wieder auf die Tagesordnung.

Genau hier muss man jetzt weitermachen. In gemeinsamer Anstrengung nicht nur aller Parteien sondern auch darüber hinaus mit Gesellschaft und Wirtschaft. Unbenommen der unterschiedlichen Schwerpunkte in den Wahlprogrammen der künftigen Regierungsparteien: Der Ausschuss oder Unterausschuss sollte sich in seiner Arbeit als Partner der Vereine und Stiftungen verstehen und sich an dem orientieren, was wichtig für die gemeinnützigen Organisationen ist. Notwendig ist eine große Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, mit der der Subsidiaritätsgedanke für gemeinnützige Organisationen wieder „auf die Füße gestellt“ wird. Notwendig ist eine Entlastung der Arbeit von Vorständen und Aufsichtsorganen in gemeinnützigen Organisationen. Notwendig ist die Verbesserung der Einnahmen, vor allem der freien Mittel bei gemeinnützigen Organisationen. Wir sind gespannt, welche neuen Gesichter die Engagementpolitik in der kommenden Legislaturperiode beleben werden. Ihre Aufgaben und Herausforderungen sind jedenfalls klar.

Kommentar von Dr. Stefan Nährlich für bürgerAktiv – Nachrichtendienst Bürgergesellschaft, Ausgabe 138 – September 2013 vom 30.09.2013

Kommentare und Analysen