Mehrgenerationenhäuser: Kommunen sollen Finanzierung sichern

Die Bundesförderung für ein Mehrgenerationenhaus beträgt 30.000 Euro, der Finanzierungsanteil der Kommune 10.000 Euro. Eine Mischfinanzierung durch Vereine, Stiftungen oder Unternehmen haben 163 der 450 vom Bund geförderten Mehrgenerationenhäuser. Zwischen 2.000 und 3.000 Euro tragen diese Partner jährlich zur Finanzierung eines Mehrgenerationenhauses bei. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 17/12621) der Fraktion Bündnis90/Die Grünen. Diese hatte wissen wollen, wie sich das Bundesfamilienministerium die Zukunft der Mehrgenerationenhäuser nach dem Ende des Modellprogrammes 2014 vorstelle. Für eine nachhaltige Sicherung der Häuser, so die Antwort des Bundesfamilienministeriums, komme den Kommunen eine Schlüsselrolle zu.

, Ausgabe 132 März 2013, Recht & Politik