Boehringer-Ingelheim-Stiftung: Kooperation darf geheim bleiben

Die Verträge über die Spenden der gemeinnützigen Boehringer-Ingelheim-Stiftung an die Universität Mainz dürfen unter Verschluss bleiben. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz am 11. Mai 2016 entschieden. Die Stiftung hatte 2009 und 2013 einmal 100 Millionen und einmal 50 Millionen Euro an die Universität gespendet. Der Journalist Thomas Leif, Chefreporter des südwestdeutschen Rundfunks, hatte auf Einsicht in die Verträge geklagt. Grundsätzlich bestehe aus den Transparenzgesetzen des Landes heraus keine Pflicht zur Offenlegung, so das Gericht. Leif wurde aus medienrechtlichen Gründen trotzdem Recht gegeben, weil zuvor schon andere Journalisten Einsicht hatten nehmen dürfen. Die Kooperation ist in der Diskussion, weil die Stiftung Einfluss auf Berufungen nehmen kann. (bürgerAktiv berichtete)

, Ausgabe 167 Mai 2016
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