Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat am 5. Mai 2017 die Verbindung von Freiwilligentätigkeit und Erwerbsarbeit im Europäischen Solidaritätskorps als zu eng kritisiert. Der Einsatz von Freiwilligen dürfe nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ersetzen. Die EU-Kommission hat Ende Dezember 2016 mit dem Solidaritätskorps einen neuen Freiwilligendienst gegründet. Er richtet sich an junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren und bietet die Möglichkeit, an Freiwilligenprojekten oder Beschäftigungsprojekten teilzunehmen.
Deutscher Verein: Kritik am Europäischen Solidaritätskorps
, Ausgabe 178 Mai 2017, Recht & Politik