Der Bundesrat hat am 6. Februar 2015 Stellung zu dem Gesetzentwurf für ein Kleinanlegerschutzgesetz (BR-Drs. 638/14 Beschluss) genommen. Unter anderem spricht er sich dafür aus, die Ausnahmeregelungen für soziale und gemeinnützige Projekte zu verbessern. Der Bundesrat kritisiert unter anderem die hohen Kosten für die Erstellung eines Verkaufsprospektes bei der Finanzierung durch Nachrangdarlehen und dass die bisherigen Ausnahmenregelungen im Vermögensanlagegesetz nicht auch für Genossenschaften, Vereine und Stiftungen gelten. Dabei habe die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vom November 2013 vereinbart, die Gründung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement wie beispielsweise Dorfläden oder Energievorhaben zu erleichtern und unangemessenen Aufwand und Bürokratie zu vermeiden. Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz will die Bundesregierung Anleger besser vor Vermögensverlusten schützen. Mitte 2015 soll es in Kraft treten.
Bundesrat: Kritik am geplanten Kleinanlegerschutzgesetz
, Ausgabe 153 Februar 2015, Recht & Politik