Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine Einrichtung, über die freischaffende Kreative in der gesetzlichen Sozialversicherung abgesichert werden. Daran müssen sich Unternehmen und Organisationen mit einer Künstlersozialabgabe beteiligen, wenn sie Dienstleistungen aus dem Leistungsspektrum freischaffender Kreativer einkaufen. Das betrifft also auch Stiftungen. Die Konstruktion der KSK zu verstehen, ist nicht ganz einfach. Kirsten Linß, Rechtsanwältin in Berlin, erörtert in Stiftung&Sponsoring (Ausgabe 5 / 2017) die wichtigsten Fragen anhand von Beispielen juristischer Konflikte und schließt mit dem nützlichen Hinweis: “Bei der Verletzung der Meldepflicht drohen Geldstrafen bis zu 50.000 Euro.”
Stiftung&Sponsoring: Künstlersozialkasse und Stiftungen
, Ausgabe 184 November-Dezember 2017