Länder beschließen Hilfsprogramme für gemeinnützige Organisationen

Mehrere Bundesländer haben wegen der Corona-Krise Soforthilfen für Vereine und teilweise auch andere gemeinnützige Organisationen beschlossen oder angekündigt.

So hat Thüringen am 15. April 2020 eine Richtlinie über Zahlungen an gemeinnützige Einrichtungen zur Minderung von finanziellen Notlagen infolge der Corona-Pandemie 2020 erlassen. Das Programm richtet sich an gemeinnützige Thüringer Einrichtungen aus den Bereichen Jugend, Soziales, Kunst und Kultur, Bildung, Sport und Medien, die von der Soforthilfe des Bundes und des Freistaats Thüringen bislang nicht erfasst werden.

In Hessen sollen Sport-, Kultur sowie anderweitig gesellschaftlich engagierte Vereine ab Mai bis zu 10.000 Euro Unterstützung erhalten. Bedingung dafür ist, dass der Verein nicht von der öffentlichen Hand getragen wird.

In Nordrhein-Westfalen haben die Regierungsfraktionen (CDU und FDP) am 23. April 2020 angekündigt, ein Soforthilfeprogramm aufzulegen, um den Brauchtums-, Heimats- und Traditionsvereinen zu helfen.

Im Saarland kündigten die Regierungsfraktionen (SPD und CDU) am 24. April einen Rettungsschirm für Vereine an.

In Mecklenburg-Vorpommern hat das Kabinett am 21. April die Einrichtung eines Sozialfonds in Höhe von 20 Millionen Euro beschlossen. Das Hilfsprogramm richtet sich an ehrenamtlich Engagierte, gemeinnützige Organisationen, Vereine und soziale Einrichtungen der Daseinsvorsorge und Wohlfahrtspflege. Gelder aus dem Sozialfonds sollen unter anderem an Familienzentren, Tafeln, Frauenhäuser, Schullandheime, Freizeitzentren und Sportvereine gehen. 

In Rheinland-Pfalz können gemeinnützige Vereine und Organisationen, die über keine anderen wirtschaftlichen Hilfen verfügen und einen seit März entstandenen Liquiditätsengpass nachweisen können, einen Zuschuss von bis zu 12.000 Euro beantragen. 

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat am 8. April ein Soforthilfepaket über rund 30 Millionen Euro für die Kultur geschnürt. Die Unterstützung richtet sich an gemeinnützige juristische Personen aus den Bereichen Kultur, Weiterbildung, Minderheiten und Volksgruppen. Bislang konnten nur öffentlich-rechtliche Einrichtungen die Hilfsmittel vom Bund beantragen, das Landesprogramm schließt nun auch ehrenamtlich getragene Kulturpartner ein.

Sachsen hat am 7. April ein Maßnahmenpaket insbesondere für die Bereiche Soziales, Kultur und Sport sowie Umwelt und Landwirtschaft beschlossen, um die Folgen der Corona-Krise abzumildern. Es hat ein Volumen von rund 55 Millionen Euro. Der Maßnahmenplan richtet sich vorrangig an Vereine und Privatpersonen, die nicht auf die Unterstützung durch Bundes- oder Landeshilfen sowie kommunaler Träger zurückgreifen können.

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Ausgabe 210 April 2020