Um die Freiwilligendienste zu stärken, haben die Bundesländer am 14. Oktober 2016 im Bundesrat Forderungen aufgestellt. So soll das Taschengeld der Freiwilligendienstleistenden nicht als Einkommen auf Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitssuchende angerechnet werden. Freiwillige mit Wohnberechtigung und eigener Wohnung sollen einen einheitlichen Anspruch auf Wohngeld erhalten und der Mehrbedarf von Freiwilligen mit einer Behinderung soll durch den Bund übernommen werden. Die Träger der Freiwilligendienste sollen einheitlich von der Umsatzsteuer befreit werden. Die Entschließung (Drucksache 516/16) geht nun an die Bundesregierung, die entscheiden muss, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift.
Bundesrat: Länder fordern Stärkung der Freiwilligendienste
, Ausgabe 172 Oktober 2016, Recht & Politik