Länder wollen „Billig-Bufdi“

Einen „Freiwilligendienst aller Generationen“ wollen die Länder als zweite Säule neben dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) in das Bundesfreiwilligendienstgesetz einfügen. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 15. Juni 2012 beschlossen. Der weitere Freiwilligendienst soll eine Dauer von 6 bis 24 Monaten bei einem wöchentlichen Umfang von mindestens 8 Stunden haben. Er soll nicht sozialversicherungspflichtig sein und keinen Anspruch auf ein Taschengeld auslösen. Die Finanzierung soll der Bund übernehmen. Der Gesetzentwurf wurde der Bundesregierung zur Stellungnahme übermittelt.

, Ausgabe 124 Juni 2012, Recht & Politik
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