Länger löschen können in Bayern

In Bayern sollen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr künftig bis zum gesetzlichen Rentenalter von derzeit 67 Jahren Dienst tun können. Bisher liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Dies geht aus dem am 9. April 2025 vom Bayerischen Landtag in erster Lesung behandelten Gesetzentwurfes für ein neues Feuerwehrgesetz hervor. Damit soll den Personalproblemen begegnet werden. Von den derzeit rund 328.000 aktiven Feuerwehrleuten in Bayern sind rund 320.000 ehrenamtlich tätig. Weitere Änderungen betreffen Datenschutzfragen beim Einsatz von Drohnen oder Löschroboter bei der Brandbekämpfung, finanzielle Entschädigungen für Ausbilder sowie den Kostenersatz bei Fehlalarmen, etwa durch falsch abgesetzte Notrufe von Smartphones oder Smartwatches.  

Zur Meldung des Bayerischen Innenministeriums 

, Ausgabe 265 April 2025, Recht & Politik