Leipziger Volkszeitung: Strafe fürs Engagement – freiwillige Feuerwehr im Einsatz geblitzt

Wenn es brennt, ist Eile angezeigt und die Feuerwehr darf Tempobegrenzungen überschreiten. Dennoch bekam ein Feuerwehrmann der Freiwilligen Feuerwehr in Taucha in Sachsen eine saftige Strafe, als er auf dem Weg zu einem Brand in einer Grundschule schneller als erlaubt fuhr. Er wurde mit 69 Stundenkilometern in einer Baustelle geblitzt und zur Zahlung von 369 Euro verdonnert, dazu zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Tatsächlich hat die Feuerwehr zwar Sonderrechte und darf verkehrsregelwidrig rasen, die Geschwindigkeit muss aber verhältnismäßig sein und darf andere nicht gefährden. Der Feuerwehrmann zog jedoch vor Gericht – und wurde freigesprochen, berichtete unter anderem Sven Hering in der Leipziger Volkszeitung am 9. Juni 2026 („Geblitzt im Feuerwehr-Einsatz: Urteil gegen Ray Lange steht fest“). Denn einerseits sei die überhöhte Geschwindigkeit von den Sonderregelungen für die Feuerwehr gedeckt gewesen und außerdem war die Begrenzung auf Tempo 30 zum Tatzeitpunkt nicht ausgewiesen, es galt also Tempo 50, urteilte das Amtsgericht Eilenburg. Der Feuerwehrmann äußerte sich erleichtert, quittierte nach all den nervlichen Strapazen allerdings das Ehrenamt. Seine Anwältin bezeichnete das Verhalten der Stadt Taucha als „überzogen“ und „falsche Anwendung des Rechts“. Der Fall hat überregional Schlagzeilen gemacht.

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, Ausgabe 278 Juni 2026
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