Lob und Kritik zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts

Der Gesetzentwurf zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (17/11316) ist bei den Sachverständigen auf Lob und Kritik gestoßen. In der öffentlichen Anhörung am 10. Oktober 2012 im Finanzausschuss gab es unterschiedliche Positionen. So mahnten der Deutsche Kulturrat und die Bundessteuerberaterkammer an, den bisherigen Ermessensspielraum der Finanzverwaltung bei der zeitnahen Mittelverwendung und der Rücklagenbildung nicht durch eine starre Zweijahresregelung einzuengen. Dadurch könnten unbeabsichtigt Nachteile für die gemeinnützigen Organisationen entstehen. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) begrüßte die Erhöhung der Übungsleiterpauschale. Dagegen kritisierte Professor Birgit Weitemeyer von der Bucerius Law School die unterschiedliche Behandlung des Ehrenamtes. Es sei nicht verständlich, dass ein Übungsleiter im Sport eine höhere Pauschale erhalte als ein ehrenamtlich Tätiger im Kinderhospiz, so Weitemeyer. Zu der Anhörung waren mehr als ein Dutzend Sachverständige aus Verbänden und Wissenschaft geladen. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die rechtlichen Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement und gemeinnützige Organisationen verbessern. Erhöht werden sollen außerdem die sogenannte Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale (< Ausgabe 128 Oktober 2012). Noch in den Ausschüssen ist ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit im Verein (17/5713). Damit sollen ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder besser gegen Haftungsrisiken abgesichert werden. Am 8. November 2012 fanden die Ersten Lesungen der beiden Gesetzesentwürfe im Bundestag statt (Plenarprotokoll 17/204).

, Ausgabe 129 November-Dezember 2012, Recht & Politik