Das Kleinanlegerschutzgesetz (bürgerAktiv berichtete) wird voraussichtlich weniger strenge Auflagen für Crowdinvesting und soziale Projekte enthalten als ursprünglich vorgesehen. Das Gesetz soll Anleger vor Verlusten schützen und schreibt deshalb unter anderem genauere Informationen seitens der Projektträger vor. Dazu gehört, Wertpapierprospekte zu erstellen, wenn man Anlagegeld von Kleinanlegern einwirbt. Die jetzige Fassung, die am 22. April 2014 vom Bundestag verabschiedet wurde, sieht vor, dass ein Unternehmen erst ab einer Zielsumme von 2,5 Millionen Euro ein solches Prospekt erstellen muss, wenn es per Crowdfunding, also über Internetportale, um Geldanlage wirbt. Zunächst war eine Untergrenze von 1 Million Euro vorgesehen. Auch gemeinnützige und soziale Projekte sind in der Größenordnung unter 2,5 Millionen von der Prospektpflicht befreit. Die Anbieter von Crowdinvesting-Projekten hatten sich unter anderem mit dem Argument gewehrt, die Wertpapierprospekte zu erstellen koste bis zu 50.000 Euro und sei zu teuer für manche kleineren Projekte.
Kleinanlegerschutzgesetz: Lockerung für soziale Projekte
, Ausgabe 155 April 2015