Mit der Berufung der bisherigen Greenpeace-Leiterin Jennifer Morgan als Sonderbeauftragte für internationale Klimapolitik und Staatssekretärin ins Auswärtigen Amt hat Bundesaußenministerin Annalena Baerbock für Aufsehen gesorgt. Die Legal Tribune Online (LTO) nahm am 13. Februar 2022 die Personalie zum Anlass für einen Blick auf den „juristischen Fußabdruck“ der Umweltorganisation, die 1971 gegründet wurde und seither immer wieder mit Aktionen am Rande der Legalität von sich reden macht. „In der Rechtsprechung finden sich zahllose Beispiele für Protestaktionen von Greenpeace, die die Grenzen des rechtlich Zulässigen austesteten“, schrieb Martin Rath unter dem Titel „Dauergast in allen Gerichten“. Er hält auch fest: „Stimmberechtigt sind bei Greenpeace nicht mehr als 40 handverlesene Menschen“. Seine Schlussfolgerung: „Das sollte Anlass genug zur Frage sein, ob ein liberaler Verfassungsstaat, wenn er der Zivilgesellschaft und ihren Aktivistinnen und Aktivisten immer breiteren Raum lässt, nicht auch für demokratische Verhältnisse in ihren Verbänden sorgen muss.“
LTO: Greenpeace und der Rechtsstaat
, Ausgabe 230 Februar 2022